Lohnbuchhaltung
In der Arbeitswelt ist es kompliziert.
Das Arbeitsrecht ist kodifiziert, d.h. es ist nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen.
Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.
Die Lohnbuchhaltung erfordert daher nicht nur tiefes Wissen in den einzelnen Gesetzen, sondern auch eine ständige Fortbildung.
Die gesetzlichen Einschränkungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG sind im Bereich der Lohnbuchhaltung nicht ganz so streng. Daher sind meine erlaubten Tätigkeiten in diesem Bereich wesentlich umfangreicher.
Was kann mein Büro im Rahmen der Lohnbuchhaltung für Sie leisten?
• Verarbeitung der Lohnabrechnung nach Wunsch auch in Ihrem Hause
• Holen und Bringen der Unterlagen
• Fertigen der monatlichen,- quartalsmäßigen- oder jährlichen Lohnsteuervoranmeldung und elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
• Elektronische An- und Abmeldungen der Mitarbeiter bei den Krankenkassen
• Fertigen der monatlichen Beitragsnachweise und elektronische Übermittlung an die Krankenkassen
• Übermittlung der Daten für das ELENA-Verfahren (neu seit 01.01.2010)
• Erstellung sämtlicher Bescheinigungen für Mitarbeiter sowie prüfungsrelevanter Unterlagen
• Teilnahme an Lohnsteueraußenprüfungen sowie die Teilnahme an Außenprüfungen durch den deutschen Rentenversicherungsbund
• Erledigung des kompletten Zahlungsverkehrs mittels DTAUS-Dateien für die Übernahme in Ihr Banking-Programm oder mittels Überweisungsträger
Meine verschiedenen Preismodelle, bei denen wir gemeinsam das kostengünstigste für Sie finden, entnehmen Sie bitte hier