Finanzbuchhaltung
Für viele Unternehmen ist die Finanzbuchhaltung beschwerlich und unliebsam, obwohl Sie die Grundlage für weitere Bereiche ist und die planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachliche Aufzeichnung alle Geschäftsvorfälle enthalten muss.
Als selbständige Buchhalterin unterliegen meine Tätigkeiten den § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Das hat zur Folge, dass im Bereich der Finanzbuchhaltung die zulässigen Tätigkeiten auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle beschränkt ist.
In den Bereichen Steuerberatung, Jahresabschluss und Steuererklärung bleibt Ihr Steuerberater selbstverständlich weiterhin für Sie zuständig. Daher sehe ich mich nicht in einem Wettbewerb, sondern bin an einer guten Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater interessiert. Diese Kooperation mit meinem Büro hat für Sie weitreichende Vorteile.
Was kann mein Büro im Rahmen der Finanzbuchhaltung für Sie leisten?
• Verarbeitung lfd. Geschäftsvorfälle nach Wunsch auch in Ihrem Hause
• Holen und Bringen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
• Ordnen und Sortieren Ihrer Buchhaltungsunterlagen
• Überprüfung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit
• betriebswirtschaftliche Auswertung
• Erledigung des kompletten Zahlungsverkehrs mittels DTAUS-Dateien für die Übernahme in Ihr Banking-Programm oder mittels Überweisungsträger
• Bereitstellung der Daten für Ihren Steuerberater zur Erstellung Ihres Jahresabschlusses bzw. Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung
Meine verschiedenen Preismodelle, bei denen wir gemeinsam das kostengünstigste für Sie finden, entnehmen Sie bitte hier